Organe der Stiftung
Stiftungsvorstand
Der Stiftungsvorstand wird für 5 Jahre bestellt, dabei ist die Wiederbestellung zulässig. Die erste Bestellung erfolgte durch die Stifter, die Raiffeisenbank Ravensburg eG und die 4 Gemeinden. Die nachfolgenden Bestellungen erfolgen durch das Stiftungskuratorium.
Der Stiftungsvorstand trifft je nach Bedarf mindestens zweimal jährlich oder auf Antrag eines Vorstandsmitglieds bzw. Mitglied des Stiftungskuratorium zusammen.
Stiftungskuratorium
Das Stiftungskuratorium besteht aus 11-15 Personen, die für 5 Jahre bestellt sind, auch hier ist die Wiederbestellung zulässig.
Das Stiftungskuratorium fungiert als Aufsichtsrat der "Bürgerstiftung Oberschwaben". Teil dieser Aufgabe ist die Kontrolle des Stiftungsvorstand, sowie die Wahl des Stiftungsvorstands.
Tagungen finden je nach Bedarf mindestens einmal im Jahr oder auf Antrag des Stiftungsvorstandes statt
Stifterversammlung
Die Stifterversammlung besteht aus Spendern und Zustiftern, die mehr als 1.000,00 Euro gespendet oder zugestiftet haben. Die Mitgliedschaft erlischt jedoch 10 Jahre nach der letzten Zustiftung.
Die Aufgabe dieses Gremiums besteht in der Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Stiftungskuratoriums und der Erörterung des jährlichen Rechenschaftsberichts des Vorstandes und dem geprüften Jahresabschluss.
Zu diesem Zweck trifft sich die Stifterversammlung einmal im Jahr.